Was ist zusätzlich versicherbar in der Gebäudeversicherung ?
Reicht der Versicherungsschutz im Regelfall nicht aus, können unter anderem folgende Ergänzungen in der Gebäudeversicherung gemacht werden:
Glasschäden in der Gebäudeversicherung
Zusätzlich versicherbar in der Gebäudeversicherung ist die sog. Gebäudeglasversicherung. Viele Versicherer bieten diese direkt als Zusatz zur Gebäudeversicherung an.
Versichert sind hierbei alle mit dem Gebäude fest verbundenen Glasscheiben. Hierzu zählen z.B. Scheiben/
Kunststoffflächen von Türen und Fenster.
Überspannungsschäden - Gebäudeversicherung
Überspannungsschäden durch Blitz können bei der Gebäudeversicherung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag der Versicherungssumme.
Elementarschäden - Gebäudeversicherung
Im Rahmen der zusätzlich versicherbaren Elementarschäden in der Gebäudeversicherung sind auch Schäden durch
- Erdbeben,
- Erdsenkung,
- Erdrutsch,
- Schneedruck und Lawinen
- Überschwemmung
mitversichert.
Vandalismus, Graffiti - Gebäudeversicherung
Die Beseitigung von Graffiti durch unbefugte Dritte an der Außenseite von Gebäuden kann je nach Art der verwendeten Farben erhebliche Kosten verursachen.
Diese Kosten sind per zusätzlicher Klausel (Kl. 7366) in der Gebäudeversicherung versicherbar.
