Gebäudeversicherung-Office > Gebäudeversicherung > Schadenfall Gebäudeversicherung - Das gilt es beim Schadenfall in der Gebäudeversicherung zu beachten

Was ist im Schadenfall in der Gebäudeversicherung zu beachten ?

Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung nicht zu gefährden:

  • den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen
  • den Schaden gering halten bzw. weiteren Schaden abwenden
  • bei Leitungswasserschäden den Haupthahn schließen
  • durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen umgehend schließen um größere Schäden zu vermeiden
  • Schäden durch Brand, Explosion sofort der Feuerwehr melden
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden
  • den Versicherer bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen.

Ist einmal ein Schadenfall entstanden, haben sie bei der Gebäudeversicherung Anspruch auf Entschädigung. Es gibt in der Gebäudeversicherung zur Entschädigung im Schadenfall 3 Eckpunkte.

Reparaturkosten - Schadenfall in der Gebäudeversicherung

Die Reparaturkosten werden in der Gebäudeversicherung erstattet, sobald die nötigen Feststellungen getroffen werden konnten.

Gebäudeentschädigung - Gebäudeversicherung

Wurde ihr Gebäude zerstört, erhalten sie, solange die Wiederherstellung nicht sichergestellt ist, zunächst eine Zeitwertentschädigung. Diese wird ausgezahlt, sobald Grund und Höhe des Schadens festgestellt sind.Die Differenz zum Neuwert erhalten sie, sobald feststeht, dass sie wiederherstellen.

weitere Ansprüche - Schadenfall Gebäudeversicherung

Einen Monat nach Anzeige des Schadens haben sie Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung in der Gebäudeversicherung.

Schadenformulare der Gebäudeversicherung zum downloaden:

Gebäudeschadenformulare alle Versicherer/Gesellschaften

Sie benötigen zum öffnen der Dokumente den Adobe Reader in der Version 5.0 oder höher.