Welche Gebäude- /Grundstücksbestandteile gehören zur Gebäudeversicherung ?
Die Gebäudeversicherung versteht unter dem Begriff "Gebäude" nicht nur den eigentlichen Baukörper, sondern auch verschiedene Einbauten. Selbst Zubehör , das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient.
- fest eingebaute Schränke
- fest verlegter Fußbodenbelag
- Zentralheizungsanlage
- sanitäre Installation
- Brennstoffvorräte für Sammelheizungen
- außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen, Überdachungen
- Nebengebäude, Garagen
- Hundehütten, Müllboxen, Einfriedungen
Hinweis zur Gebäudeversicherung:
Bei Mietern einer Wohnung müssen mit dem Gebäude fest verbundene Gegenstände (z.B. Einbauküchen) zur Mitversicherung im Antrag aufgeführt werden.
Bei Wohnungseigentümern empfielt sich gleiche Vorgehensweise, auch wenn fest mit dem Gebäude verbundene Sachen für bestimmte Gefahren auch in der Gebäudeversicherung mitversichert sind (z.B. Feuer, Leitungswasser)
